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   BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 6.78   

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https://dejure.org/1978,2381
BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 6.78 (https://dejure.org/1978,2381)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1978 - 6 B 6.78 (https://dejure.org/1978,2381)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1978 - 6 B 6.78 (https://dejure.org/1978,2381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Kriegsunfallversorgung - Anforderungen an die Aufklärungsrüge - Voraussetzungen des Anspruchs auf Kriegsunfallversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 6.78
    Diese sind die gleichen wie die gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Aufklärungsrüge in einem Revisionsverfahren zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] mit umfangreichen Nachweisen), Die Vorschriften sind streng anzuwenden, weil sie der Entlastung des Revisions- und Beschwerdegerichts dienen und verhindern sollen, daß dieses genötigt ist, das gesamte vorinstanzliche Parteivorbringen zu durchforschen (BVerwGE 31, 212 [217]).

    Es sind daher nicht nur die Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll, zu bezeichnen, sondern es ist zudem darzulegen, inwiefern sich die unterbliebene Beweisführung dem Tatsachengericht hatte aufdrängen müssen und das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [210]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 6.78
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung im künftigen Revisionsverfahren der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 6.78
    Hiermit kann eine konkrete Rechtsfrage in dem aufgezeigten Sinn nicht dargelegt werden (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2] und vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 20.77 -).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 6.78
    Diese sind die gleichen wie die gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Aufklärungsrüge in einem Revisionsverfahren zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] mit umfangreichen Nachweisen), Die Vorschriften sind streng anzuwenden, weil sie der Entlastung des Revisions- und Beschwerdegerichts dienen und verhindern sollen, daß dieses genötigt ist, das gesamte vorinstanzliche Parteivorbringen zu durchforschen (BVerwGE 31, 212 [217]).
  • BVerwG, 20.10.1977 - 6 B 20.77
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 6.78
    Hiermit kann eine konkrete Rechtsfrage in dem aufgezeigten Sinn nicht dargelegt werden (vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2] und vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 20.77 -).
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